Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.08.2022 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Gästeführungen sind nicht als Unterricht steuerbefreit

    | Gästeführungen (z. B. in Museen) sind regelmäßig nicht umsatzsteuerbefreit. Die Befreiungsregelung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie greift nicht, weil solche Führungen kein Schul- oder Hochschulunterricht im Sinne der Befreiungsvorschrift sind. Diese Auffassung vertritt der BFH. |