01.08.2022 · Nachricht · Umsatzsteuer
Gästeführungen sind nicht als Unterricht steuerbefreit
| Gästeführungen (z. B. in Museen) sind regelmäßig nicht umsatzsteuerbefreit. Die Befreiungsregelung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie greift nicht, weil solche Führungen kein Schul- oder Hochschulunterricht im Sinne der Befreiungsvorschrift sind. Diese Auffassung vertritt der BFH. |
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