04.10.2019 · Nachricht · Umsatzsteuer
Kein ermäßigter Steuersatz für Leistungen einer Kfz-Werkstatt
| Leistungen einer Kfz-Werkstatt können grundsätzlich nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG ermäßigt besteuert werden. Das hat das FG Münster bei einem Verein entschieden, der Jugendliche in Familien und in von ihm unterhaltenen und betreuten Wohngruppen unterbrachte. Die Jugendlichen leisteten in einer Kfz-Werkstatt Praktika, die der Verein betrieb. Die Umsätze dieser Werkstatt wollte der Verein mit sieben Prozent besteuern. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig