· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Kommunale Baukostenzuschüsse an Tierheim sind umsatzsteuerpflichtig
| Kommunale Baukostenzuschüsse an ein Tierheim sind umsatzsteuerpflichtig, wenn sich das Tierheim im Gegenzug verpflichtet, die Fundtiere der Kommunen aufzunehmen und sie zu vergünstigten Kosten unterzubringen. Diese Auffassung vertritt das FG Münster. |
Der Fall vor dem FG Münster
Der Fall betraf ein Tierheim in privater Trägerschaft. Dort wurden von den Kommunen sichergestellte und beschlagnahmte Fundtiere untergebracht. Das Tierheim sorgte außerdem dafür, dass entlaufene Tiere zum Besitzer zurückgebracht wurden. Es nahm vorübergehend auch private Tiere in Pension auf und vermittelte untergebrachte herrenlose Tiere an neue Besitzer.
Der Träger erhielt von mehreren Kommunen einen Baukostenzuschuss für die Neuerrichtung eines Tierheims. Im Gegenzug verpflichtete sich das Tierheim für 25 Jahre, von den beteiligten Kommunen Tiere anzunehmen. Durch die Baukostenbezuschussung sollten die Gemeinden von verminderten laufenden Unterbringungskosten je Tier profitieren.
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