· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Mitgliedsbeiträge: FG erlaubt vollen Vorsteuerabzug bei Berufs- und Wirtschaftsverbänden
| Verbände, die die wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Interessen aller Mitglieder „im öffentlichen Raum“ vertreten, entfalten damit nach Auffassung der Finanzverwaltung eine nichtunternehmerische Tätigkeit. Entsprechend sind die Mitgliedsbeiträge (zumindest teilweise) nicht umsatzsteuerbar und der Verband nicht voll vorsteuerabzugsfähig. Dieser Auffassung hat das FG Berlin-Brandenburg widersprochen. |
Verband wehrt sich gegen gekappten Vorsteuerabzug
Geklagt hatte ein Branchenverband, der für seine Mitglieder als Interessenvertretung auf Bundesebene und in internationalen Organisationen tätig ist. Er vertritt sie in politischen sowie fachlichen Fragen und unterstützt sie bei ihren wirtschaftlichen Zielen (Lobbyarbeit). Er erstellt einen Informationsdienst und führt teilweise Einzelberatungen für seine Mitglieder durch.
Der Verband finanzierte seine Leistungen aus Mitgliedsbeiträgen, die er den Mitgliedern gestaffelt nach deren wirtschaftlichen Verhältnissen mit Umsatzsteuer in Rechnung stellte. Im Gegenzug machte er den vollen Vorsteuerabzug für alle Eingangsumsätze geltend.
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