· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Neues vom BFH: Auch für punktuellen Unterricht gilt die Steuerbefreiung für Berufsbildung
| Die Steuerbefreiung für Bildungsveranstaltungen nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG hat die Rechtsprechung mit Verweis auf Gemeinschaftsrecht wiederholt eingeschränkt. Der BFH hat jetzt nachgezogen und klargestellt, dass vor allem für Schul- und Hochschulunterricht erhöhte Anforderungen gelten. VB macht Sie mit den Details vertraut. |
Die Steuerbefreiung nach deutschem Recht
Für den Bildungsbereich gibt es im deutschen Steuerrecht zwei Steuerbefreiungen:
- § 4 Nr. 21 UStG: Er befreit Unterrichtsleistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen, setzt aber eine staatliche Anerkennung (Bescheinigung der Landesbehörde) voraus.
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