· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Neues vom BFH: Wann sind öffentliche Zuschüsse umsatzsteuerpflichtig?
| Sind öffentliche Zuschüsse umsatzsteuerpflichtig? Mit dieser Frage hat sich der BFH wieder einmal beschäftigt. Interessant an der aktuellen Entscheidung ist, dass der BFH mit Verweis auf die einschlägige Rechtsprechung ein Prüfschema entwickelt hat. VB nimmt das zum Anlass, die Kriterien für die umsatzsteuerliche Bewertung von Zuschüssen darzustellen und die von Finanzverwaltung und Rechtsprechung behandelten Fälle zu systematisieren. |
Der aktuelle Fall beim BFH
Ein Fremdenverkehrsverein hatte mit der Stadt einen Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen. In dem verpflichtete sich der Verein, für die Stadt konkret definierte Aufgaben und Dienstleistungen im Bereich Stadt-Marketing, Kongress und Touristik zu übernehmen. Die Stadt verpflichtete sich im Gegenzug, dem Verein einen jährlichen „Sachkostenzuschuss“ in Höhe von 450.000 DM und einen jährlichen „Miet- und Mietnebenkostenzuschuss“ in Höhe von 90.000 DM zu zahlen.
Der Verein behandelte die Zahlungen als umsatzsteuerfreie echte Zuschüsse. In einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung kam das Finanzamt aber zu einem anderen Ergebnis. Das FG Saarland sah es genauso. Es wies die Klage des Fremdenverkehrsvereins ab (FG Saarland, Urteil vom 30.08.2017, Az. 1 K 1109/15).
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