Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Neuregelung der Vergütung an Ehrenamtler gilt erst ab 2013

    | Das BMF hat die Anwendung seiner neuen Grundsätze zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Vergütungen für ehrenamtliche Tätigkeiten auf das nächste Jahr verschoben. |

     

    Hintergrund | Die Neuregelung sieht vor, dass angemessene pauschale Vergütungen für ehrenamtliche Tätigkeiten als Auslagenersatz und Zeitversäumnis umsatzsteuerbefreit sind (BMF, Schreiben vom 2.1.2012, Az. IV D 3 - S 7185/09/10001 - VB 2/2012, Seite 8, vb.iww.de im Archiv). Die Anforderung, dafür Stundensätze zu errechnen und nachzuweisen, hatte bei den Verbänden starke Proteste ausgelöst. Deshalb hat das BMF nun festgelegt, dass diese neue Verwaltungsvorgabe erst auf Umsätze anzuwenden ist, die nach dem 31. Dezember 2012 ausgeführt werden (BMF, Schreiben vom 21.3.2012, Az. IV D 3 - S 7185/09/10001 - 02; Abruf-Nr. 120970).

    Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 1 | ID 32690680