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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Öffentlicher Zuschuss: Bundesländer wollen Steuerregeln ändern

    | Niedersachsen und Bayern wollen, dass öffentliche Zuschüsse künftig nicht mehr steuerbar sind. Sie haben daher die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) einzusetzen. Der entsprechende Antrag stand am 26.03.2021 als TOP 9 auf der Agenda des Bundesrats und ist von ihm zur weiteren Diskussion in die Ausschüsse verwiesen worden. |

     

    Hintergrund | Zuwendungen, die die öffentliche Hand für Projektförderungen vergibt, unterfallen oft der Umsatzsteuer, wenn als Ergebnis des Projekts eine konkrete Aufgabenerfüllung des Zuwendungsempfängers erwartet wird.Nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte besteht hier ein umsatzsteuerlicher Leistungstausch. Der Zuwendungsempfänger muss aus dem Gesamtbudget seiner Projektfinanzierung Umsatzsteuer zahlen. Diesen Betrag kann er nicht fürs Projekt einsetzen. Die Bundesländer befürchten jetzt, dass sich deshalb viele Projektträger zurückziehen und sich vor allem für das umfangreiche Corona-Hilfsprogramm der EU (390 Mrd. Euro) für Klimaschutz- und Digitalisierungsprogramme keine Projektträger finden.

     

    Da die Fördervorgaben nicht aufgegeben werden sollen, sehen Bayern und Niedersachsen die einzige Lösung darin, die MwStSystRL zu ändern. Da das Initiativrecht dazu aber nur der Europäischen Kommission zusteht, soll die Bundesregierung die Angelegenheit auf europäischer Ebene thematisieren und zusammen mit der Europäischen Kommission und anderen Mitgliedstaaten nach Lösungsansätzen in der MwStSystRL suchen (Abruf-Nr. 221289).

     

    Quelle: ID 47303837