03.05.2017 · Nachricht · Umsatzsteuer
Pflegeverein: BFH bestätigt Gestaltungsmodell zur Steuerfreiheit
| Der BFH hat ein Gestaltungsmodell zur Umsatzsteuerbefreiung privater Pflegekräfte bestätigt. Dabei rechnen Pflegekräfte, die teilweise keinen Berufsabschluss in einem Pflegeberuf haben, ihre Altenpflegeleistungen über einen Verein ab, für den sie selbstständig tätig sind. Der Verein schließt die Verträge mit den zu pflegenden Personen bzw. Kostenträgern ab. In dem Fall sind die Leistungen der Pflegekräfte von der Umsatzsteuer befreit. |
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