· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Rehasport im Verein: Wann kann sich der Verein auf Umsatzsteuerbefreiungen berufen?
| Das FG Düsseldorf hat sich mit der Frage beschäftigt, wann Rehasport als „Heilbehandlung“ nach § 4 Nr. 14a UStG umsatzsteuerbefreit ist. Damit können Sie im Verein jetzt verlässlich einschätzen, aus welcher Art Ihrer rehasportlichen Aktivitäten welche Steuerfolgen resultieren. |
Bei Rehasport kommen zwei Befreiungen in Frage
Für die umsatzsteuerliche Behandlung des Rehasports kommen zwei Steuerbefreiungsvorschriften in Frage:
- § 4 Nr. 14a UStG: Er ermöglicht eine Befreiung als „Heilbehandlung“.
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