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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Rehasport im Verein: Wann kann sich der Verein auf Umsatzsteuerbefreiungen berufen?

    | Das FG Düsseldorf hat sich mit der Frage beschäftigt, wann Rehasport als „Heilbehandlung“ nach § 4 Nr. 14a UStG umsatzsteuerbefreit ist. Damit können Sie im Verein jetzt verlässlich einschätzen, aus welcher Art Ihrer rehasportlichen Aktivitäten welche Steuerfolgen resultieren. |

    Bei Rehasport kommen zwei Befreiungen in Frage

    Für die umsatzsteuerliche Behandlung des Rehasports kommen zwei Steuerbefreiungsvorschriften in Frage: