· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Steuerbefreiung für Fahrsicherheitstraining nicht ausgeschlossen
| Auch für gemeinnützige Vereine ist es nicht ausgeschlossen, für die Durchführung von Fahrsicherheitstrainings die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22a UStG in Anspruch zu nehmen. Das hat der BFH mitgeteilt. Voraussetzung ist vor allem, dass es sich nicht um eine Veranstaltung zur Freizeitgestaltung handelt, sondern der Aspekt der Aus- und Fortbildung von nicht untergeordneter Bedeutung ist ( BFH, Beschluss vom 10.7.2012, Az: V B 33/12 ; Abruf-Nr. 122538 ). |
Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 2 | ID 35137220