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  • 03.02.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Steuerbefreiung für Förderbetreuungsbereiche

    | Die Einnahmen aus Pflegegeldern für sogenannte Förderbetreuungsbereiche können nach § 4 Nr. 18 UStG steuerbefreit sein. Die OFD Frankfurt hat mitgeteilt, unter welchen Voraussetzungen das der Fall ist. |