· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Steuerermäßigung für Zweckbetriebe: Gesetzgeber hat im WCG nachgebessert
| Die Steuerermäßigung für Zweckbetriebe nach der Regelung des § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG ist vom BFH wiederholt problematisiert worden. Das war für den Gesetzgeber Anlass, im Wachstumschancengesetz (WCG) nachzubessern. VB bringt Sie auf den Stand der Dinge. |
Die Klarstellungen durch das WCG
Konkret hat der Gesetzgeber im WCG (vom 27.03.2024 → Abruf-Nr. 240514) auf die restriktive Auslegung von § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG durch den BFH reagiert. Er hat zwei Dinge klargestellt, die rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft getreten sind:
- 1. Die Ausnahmen vom ermäßigten Steuersatz betreffen nur die besonderen Zweckbetriebe nach §§ 66 bis 68 AO.
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