01.03.2023 · Nachricht · Umsatzsteuer
Steuerfreie Beförderung von kranken und verletzten Personen
| Die Beförderung kranker, verletzter oder behinderter Personen durch einen dafür anerkannten Unternehmer ist als „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung“ im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL umsatzsteuerfrei. Das hat der BFH im Fall einer GmbH entschieden, die Personenbeförderungsleistungen für kranke, behinderte und verletzte Personen durchführt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig