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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Umsätze aus Beherbergung und Verpflegung: Sind Verpflegungsleistungen steuerbegünstigt?

    | Viele gemeinnützige Einrichtungen bieten im Rahmen von Bildungsveranstaltungen auch Beherbergungs- und Verpflegungsleistungen an. Umsatzsteuerlich bewegen sie sich damit auf unübersichtlichem Terrain. Ein Musterprozess beim BFH könnte hier für Klarheit sorgen. Er muss sich nämlich mit der Frage befassen, ob das Aufteilungsgebot nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 S. 2 UStG, dass Verpflegungsleistungen in einem Beherbergungsbetrieb von der Steuerermäßigung ausgenommen sind, mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Das FG Rheinland-Pfalz hat das in der Vorinstanz bejaht. |

    Beherbergung und Verpflegung und die Umsatzsteuer

    Für Beherbergungs- und Verpflegungsleistungen gelten folgende ‒ unterschiedliche ‒ steuerlichen Vorgaben:

     

    • Die Beherbergungsumsätze (kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen) unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 S. 1 UStG dem ermäßigten Steuersatz.