· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsätze aus Beherbergung und Verpflegung: Sind Verpflegungsleistungen steuerbegünstigt?
| Viele gemeinnützige Einrichtungen bieten im Rahmen von Bildungsveranstaltungen auch Beherbergungs- und Verpflegungsleistungen an. Umsatzsteuerlich bewegen sie sich damit auf unübersichtlichem Terrain. Ein Musterprozess beim BFH könnte hier für Klarheit sorgen. Er muss sich nämlich mit der Frage befassen, ob das Aufteilungsgebot nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 S. 2 UStG, dass Verpflegungsleistungen in einem Beherbergungsbetrieb von der Steuerermäßigung ausgenommen sind, mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Das FG Rheinland-Pfalz hat das in der Vorinstanz bejaht. |
Beherbergung und Verpflegung und die Umsatzsteuer
Für Beherbergungs- und Verpflegungsleistungen gelten folgende ‒ unterschiedliche ‒ steuerlichen Vorgaben:
- Die Beherbergungsumsätze (kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen) unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 S. 1 UStG dem ermäßigten Steuersatz.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig