· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Wann sind Zuschüsse ein Entgelt von dritter Seite und damit umsatzsteuerbar?
| Rechtsprechung und Finanzverwaltung haben ihre Bewertung der Umsatzsteuerbarkeit von Zuschüssen geändert (VB 8/2024). Sie haben dabei klargestellt, dass bei der Frage der Steuerbarkeit nicht allein auf die bezuschusste Tätigkeit abgehoben werden darf, sondern vor allem auf die Person des Zuwendungsempfängers und das Förderungsziel. Nicht behandelt haben sie dabei einen Sonderfall ‒ das Entgelt von dritter Seite. Das hat der nun BFH nachgeholt. |
Das Problem der „Entgelte von dritter Seite“
Entgelte von dritter Seite sind im Fall von Zuwendungen besonders problematisch. Der Zuschuss kann nämlich auch dann umsatzsteuerbar sein, wenn es eindeutig zu keinem Leistungsaustausch zwischen Zuwendungsgeber und -empfänger kommt.
Es genügt grundsätzlich, dass der Zuwendungsempfänger Leistungen an Dritte erbringt, die (teilweise) mit dem Zuschuss finanziert werden.
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