· Fachbeitrag · Vereinspraxis
Bandenwerbung mit Kick-back-Zahlung für Eigenmontage: Wie wird es versteuert?
| Viele Vereine finanzieren sich zu einem Teil mit Erlösen aus Bandenwerbung. VB untersucht einen Fall aus der Praxis mit entsprechenden steuerlichen Fragestellungen. |
Der zu beurteilende Fall
Der Verein macht gerade die Bandenwerbung am Sportplatz neu. Dafür hat er in Eigenleistung die nötigen Grundvorrichtungen (Stahlrohre, Verstrebungen, Halterungen) geschweißt, verzinkt und montiert. Die Bandenerstellung und -montage läuft über eine dafür spezialisierte Werbefirma. Diese ist für diese Leistungen Vertragspartner der Werbekunden des Vereins. Der wiederum schließt mit den Werbekunden Verträge, in denen er die (einmaligen) Kosten der Bandenerstellung und -montage aufführt und dazu noch die laufenden Kosten für die Werbeleistung. Die Erstellung der Bandenvorrichtung hat ein paar tausend Euro gekostet (Material). Um den Invest möglichst schnell zu amortisieren, hat der Verein mit der Webefirma vereinbart, die Montage der Banden selbst zu übernehmen. Das dafür in den Verträgen vorgesehene Entgelt (z. B. 50 Euro je Bande) fließt dem Verein zu. Er tritt also als „Sub“ auf und stellt der Werbefirma eine Rechnung über Montageleistungen.
Die steuerlichen Folgen
Der Verein erbringt eine entgeltliche wirtschaftliche Leistung an einen identifizierbaren Empfänger. Sowohl die Rechnung für die Erstellung der Bande als auch die für die Sponsorings sind umsatzsteuerpflichtig. Der Steuersatz ist 19 Prozent.
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