· Fachbeitrag · Vereinssteuerrecht
Diese Musterprozesse hängen beim BFH
| Vor dem BFH hängen eine ganze Reihe von Musterprozessen, die für gemeinnützige Organisationen interessant sind. Der VB VereinsBrief bringt Sie auf den Stand der Dinge. |
Betriebsausgaben eines nebenberuflich Übungsleiters
Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter sind bis zur Höhe des gesetzlich vorgesehenen jährlichen Freibetrags von 2.400 Euro steuerfrei. Überschreiten die Einnahmen den steuerfreien Betrag, dürfen die mit der nebenberuflichen Tätigkeit in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben nur insoweit als Betriebsausgaben abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen.
Im Verfahren mit dem Az. III R 23/15 wird der III. BFH-Senat entscheiden, ob bei unter dem Freibetrag liegenden Einnahmen die über dem Freibetrag liegenden Ausgaben als Betriebsausgaben zum Abzug zuzulassen sind.
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