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Zahlungen an Amateursportler: Diese Fehler sollten Sie vermeiden
| Zahlungen an Amateursportler werden gerne als „Aufwandsentschädigung“ tituliert ‒ und so als steuer- und sozialversicherungsfrei ‒ behandelt. Das ist oft falsch und kann zu empfindlichen Nachzahlungen führen. Sorgen Sie deshalb dafür, dass alle Beteiligten auf der sicheren Seite sind. |
Wann sind Amateursportler Arbeitnehmer?
Nicht alle Vergütungen oder pauschale Zahlungen von Aufwandsersatz führen zu Arbeitslohn. Solange der Sport als Freizeitgestaltung ausgeübt wird, erfüllt das nicht die Voraussetzungen eines Arbeitsverhältnisses, weil der Sportler dem Verein nicht seine Arbeitskraft schuldet.
Ein Arbeitsverhältnis ist aber anzunehmen, wenn der Sportler von Ihnen für seine sportliche Betätigung laufend ein Entgelt erhält, dessen Höhe feststeht und das über einen Aufwandsersatz hinausgeht. Das gilt nicht, wenn die erstatteten Aufwendungen die tatsächlich entstandenen nur geringfügig übersteigen (BFH, Urteil vom 23.10.1992; Az. VI R 59/91, Abruf-Nr. 094106).
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