· Fachbeitrag · Vermögensverwaltung
Finanzanlagen: Gefährden Negativzinsen die Gemeinnützigkeit?
| Negativzinsen, die von Banken für höhere Einlagen erhoben werden, sind auch für gemeinnützige Einrichtungen ein Thema. Hier stellt sich speziell die Frage, ob es schädlich für die Gemeinnützigkeit ist, wenn eine Einrichtung Geldanlagen wählt, für die solche Verwahrentgelte zu zahlen sind. |
Verluste in der Vermögensverwaltung gefährden Gemeinnützigkeit
Verluste in der Vermögensverwaltung gefährden grundsätzlich die Gemeinnützigkeit, weil hier Mittel zweckfremd aufgezehrt werden. Hier gilt aber: Verluste werden immer bezogen auf die gesamte Vermögensverwaltung betrachtet. Und bei den Verwahrentgelten ist es so, dass sie als Kosten der Vermögensanlage gegen die Erträge saldiert werden müssen.
Erst wenn die Vermögensverwaltung per Saldo ‒ also nach Verrechnung von Überschüssen und Verlusten ‒ noch rote Zahlen schreibt, ist das kritisch. In der Regel gilt das aber nur für Dauerverluste.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig