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  • · Fachbeitrag · Vermögensverwaltung

    Finanzanlagen: Gefährden Negativzinsen die Gemeinnützigkeit?

    | Negativzinsen, die von Banken für höhere Einlagen erhoben werden, sind auch für gemeinnützige Einrichtungen ein Thema. Hier stellt sich speziell die Frage, ob es schädlich für die Gemeinnützigkeit ist, wenn eine Einrichtung Geldanlagen wählt, für die solche Verwahrentgelte zu zahlen sind. |

     

    Verluste in der Vermögensverwaltung gefährden Gemeinnützigkeit

    Verluste in der Vermögensverwaltung gefährden grundsätzlich die Gemeinnützigkeit, weil hier Mittel zweckfremd aufgezehrt werden. Hier gilt aber: Verluste werden immer bezogen auf die gesamte Vermögensverwaltung betrachtet. Und bei den Verwahrentgelten ist es so, dass sie als Kosten der Vermögensanlage gegen die Erträge saldiert werden müssen.

     

    Erst wenn die Vermögensverwaltung per Saldo ‒ also nach Verrechnung von Überschüssen und Verlusten ‒ noch rote Zahlen schreibt, ist das kritisch. In der Regel gilt das aber nur für Dauerverluste.