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  • 12.10.2017 · Nachricht · Zweckbetriebe

    „E-Day“: Softwareentwicklungs-Kongress kann Zweckbetrieb sein

    | Ein unter dem Namen „E-Day“ von einem gemeinnützigen Verein durchgeführter Kongress zur Weiterentwicklung einer CMS-Open-Source-Software ist ein Zweckbetrieb. Das hat der BFH entschieden. |