07.10.2016 · Fachbeitrag · Zweckbetriebe
Eintrittsgeld bei Pferderennen: Hälfte gehört in Zweckbetrieb
| Pferderennvereine erheben für Rennveranstaltungen oft ein Eintrittsgeld, das zugleich eine Wettmöglichkeit umfasst. Die Einnahmen müssen deswegen je zur Hälfte auf den Zweckbetrieb und den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verteilt werden. Das hat das Finanzministerium (Finmin) Sachsen-Anhalt verfügt. |
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