Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 28.04.2020 · Nachricht · Zweckbetriebe

    FG Münster: Zivildienstverwaltung ist nach § 65 AO begünstigt

    | Leistungen im Rahmen der Freiwilligendienste sind ein Zweckbetrieb. Das hat das FG Münster für den früheren Zivildienst entschieden. Es handelt sich zwar nicht um einen besonderen Zweckbetrieb nach § 66 AO, weil keine Leistungen an Hilfsbedürftigen erbracht werden. Dafür erfüllten Freiwilligendienste die Voraussetzungen des allgemeinen Zweckbetriebs nach § 65 AO (FG Münster, Urteil vom 19.06.2019, Az. 9 K 2483/19 K, G, Abruf-Nr. 215359 ). |