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  • · Fachbeitrag · Zweckbetriebe

    Krankenhausapotheke bei ambulanter Therapie: Zweckbetrieb

    | Die Abgabe von Medikamenten an ambulant behandelte Patienten ist Teil der vom Zweckbetrieb Krankenhaus erbrachten ärztlichen Leistungen- und damit steuerbegünstigt. Das hat das FG Münster für die Abgabe von Zytostatika bei der ambulanten Krebstherapie klargestellt. |

     

    Das Finanzamt hatte die Medikamentenabgabe als steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb angesehen, weil ein schädlicher Wettbewerb mit anderen Apotheken vorliege. Dem widersprach das FG. Zum Zweckbetrieb Krankenhaus gehört auch das Erbringen ambulanter Therapien. Diese umfassen auch die Abgabe von Medikamenten durch die Krankenhausapotheke. Die Krankenhausbehandlung erstreckt sich nicht nur auf die ärztlichen Leistungen, sondern ausdrücklich auch auf die Versorgung mit Arznei- und Heifmitteln. Wie die Abgabe von Medikamenten an stationäre Patienten ist auch deren ambulante Verabreichung dem Zweckbetrieb Krankenhaus zuzu-ordnen (FG Münster, Urteil vom 23.2.2012, Az. 9 K 4639/10 K,G; Abruf-Nr. 121497).

    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 3 | ID 33730440