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  • 31.05.2019 · Nachricht · Zweckbetriebe

    Sportliche Veranstaltungen sind kein allgemeiner Zweckbetrieb

    | Sind bei sportlichen Veranstaltungen die Zweckbetriebsvorgaben des § 67a AO nicht erfüllt, ist auch keine Befreiung nach § 65 AO möglich. Das hat das FG Niedersachsen klargestellt. |