· Fachbeitrag · Buchführung
Buchführungspraxis im Verein: Der DATEV Vereinskontenrahmen (Teil 2)
| Die Buchführung gemeinnütziger Organisationen weist im Vergleich zu anderen Körperschaften zahlreiche Besonderheiten auf. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an einen Kontenrahmen, der diese Besonderheiten abbildet. In der Praxis hat sich der Sonderkontenrahmen (SKR) 49 der DATEV für Vereine zum Quasistandard entwickelt. Fast jede Buchhaltungssoftware für Vereine orientiert sich an der Gliederung des SKR 49. Im zweiten Teil der Beitragsserie zeigen wir Ihnen, wie Sie die Umsatzsteuer im SKR 49 behandeln und richtig buchen. |
Umsatzsteuer und ertragsteuerliche Bereiche
Eines vorweg: Der folgende Beitrag zeigt den Aufbau des Kontenrahmens und erläutert, welche Funktion die gerade für Einsteiger unübersichtlichen Konten für die Umsatzsteuer haben. Unabhängig von dem gewählten Kontenrahmen und Buchungsverfahren zeigen sich dabei einige Besonderheiten bei der Behandlung der Umsatzsteuer in gemeinnützigen Einrichtungen.
Durch die Umsatzsteuer wird die aus ertragsteuerlichen Gründen erforderliche Aufteilung in die steuerlichen Bereiche zusätzlich verkompliziert, zumal sich die ertrags- und umsatzsteuerliche Behandlung vielfach nicht decken. Es gilt Folgendes:
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