· Fachbeitrag · Datenschutz
Die Informationsrechte der Mitglieder und der Datenschutz: LG Frankfurt bezieht Stellung
| Mitglieder eines Vereins dürfen auch Auskünfte erhalten, die personenbezogene Daten von Beschäftigen des Vereins enthalten (z. B. Informationen über Vergütungen). Diese Auffassung vertritt das LG Frankfurt am Main. |
Der Fall vor dem LG Frankfurt
Im konkreten Fall ging es um einen Verein, der seine Budgetplanung per E-Mail verschickte. Aus den Unterlagen ließ sich das Gehalt eines Trainers ersehen, der auch namentlich genannt war. Der Trainer verklagte daraufhin den Verein auf Schadenersatz. Er monierte einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Die Entscheidung des LG Frankfurt
Das LG wies die Klage ab. Es hat das wie folgt begründet (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 01.11.2021, Az. 2-01 S 191/20, Abruf-Nr. 226479):
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