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  • 29.11.2019 · Nachricht · Datenschutz

    DSGVO: Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Personen nötig

    | Vereine brauchen künftig erst ab 20 Mitarbeitern oder Ehrenamtlern, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben, einen Datenschutzbeauftragten. Diese Neuerung enthält das „Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ (Abruf-Nr. 212494 ), das am 25.11.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. |