29.11.2019 · Nachricht · Datenschutz
DSGVO: Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Personen nötig
| Vereine brauchen künftig erst ab 20 Mitarbeitern oder Ehrenamtlern, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben, einen Datenschutzbeauftragten. Diese Neuerung enthält das „Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ (Abruf-Nr. 212494 ), das am 25.11.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig