· Fachbeitrag · Datenschutz
Ein Jahr DSGVO: In diesen vereinsrelevanten Fällen sind schon Bußgelder verhängt worden
von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn
| Am 25.05.2019 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein Jahr alt geworden. Journalisten haben das zum Anlass genommen, bei den Datenschutzbehörden nachzufragen, welche Bußgelder verhängt wurden und wie es um die Bemühungen der Unternehmen um den Datenschutz steht. Das Fazit: Insgesamt wurden 75 Fälle beurteilt, bei denen knapp 450.000 Euro an Bußgeldern verhängt wurden. Erfahren Sie deshalb, in welchen ‒ vereinsrelevanten ‒ Bereichen Verstöße geahndet wurden und welche Schlüsse Sie in Ihrem Verein daraus ziehen sollten. |
Unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen
Ein Bußgeldfall beruhte darauf, dass ein Hotel keine ausreichenden technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen hatte, sodass bei einem erpresserischen Hackerangriff Kreditkarten- und andere Kundendaten aus seinem Buchungssystem offenbart wurden.
Konsequenz für die Vereinspraxis: Auch Vereine müssen nach Art. 32 DSGVO geeignete „technische und organisatorische Maßnahmen“ (kurz: „T.O.M.“) ergreifen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Prüfen Sie daher, ob Ihre Maßnahmen so ausgereift sind, dass kein Hacker auf Ihre Daten zugreifen kann. Denken Sie an
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