25.04.2024 · Nachricht · Erbbaurecht
BGH: Gemeinde kann Verein per Erbpacht übertragenes Grundstück bei Pflichtverletzung wieder wegnehmen
| Eine Gemeinde als Grundstückseigentümerin kann mit einem gemeinnützigen Verein in einem Erbbaurechtsvertrag vereinbaren, dass der Verein keine „Heimfallvergütung“ bekommt, wenn er die Pflichten aus dem Vertrag nicht erfüllt und die Gemeinde deshalb das Erbbaurecht widerruft. Das hat der BGH in einem Fall entschieden, in dem der Verein verpflichtet war, auf dem Grundstück innerhalb von vier Jahren den ersten Bauabschnitt einer Baußmaßnahme fertigzustellen. |
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