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  • · Fachbeitrag · Finanzierung

    Das neue Lastschriftverfahren SEPA: Was Vereine jetzt veranlassen müssen

    von Doris Kunstdorff, Fundraising und System, Mülheim/Ruhr

    | Die SEPA-Umstellung wirft ihren Schatten voraus. Vereine, die zum Beispiel Mitgliedsbeiträge oder Spenden per Lastschrift einziehen (wollen), müssen ab 2014 neue Regeln beachten. Damit es im Zuge der Umstellung bei Ihrem Verein nicht zu einem bösem Erwachen kommt, tun Sie gut daran, sich schon jetzt mit den neuen Regeln vertraut zu machen und den Umstellungsprozess in Ihrem Verein oder Ihrer Fundraising-Organisation zu planen und zu organisieren. |

    Der rechtliche Hintergrund

    Inzwischen haben alle schon mal davon gehört: In naher Zukunft werden die bisherigen Kontonummern durch eine 22-stellige IBAN ersetzt. Überweisungen und Lastschriften werden zum 1. Februar 2014 auf ein einheitliches Verfahren umgestellt. Dabei behalten gültige Einzugsermächtigungen ihre Gültigkeit und werden automatisch auf SEPA-Lastschriftmandate umgestellt. Dies ist eine gute Nachricht für alle, die am Lastschriftverfahren teilnehmen. Wer gültige Einzugsermächtigungen vorliegen hat, um die Mitgliedsbeiträge einzuziehen, muss keine neuen SEPA-Lastschriftmandate einholen. Die „Lizenz“ zum Geldeinziehen bleibt also gültig. |

     

    Neue Voraussetzungen für Lastschrifteinzug

    Diese gute Nachricht hat jedoch zwei Haken: