20.05.2020 · Nachricht · Finanzierung
Veranstaltungsabsagen: Gesetzgeber unterstützt Vereine
| Viele Vereine haben das Problem, Karten für Veranstaltungen verkauft zu haben, die wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden können. Die Inhaber der Karten sind berechtigt, vom Verein zu verlangen, dass er die Kosten erstattet. Weil das viele Vereine in existenzielle Nöte brächte, hat die Regierung das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-G19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht“ aufgelegt. Es ist seit dem 20.05. in Kraft. |
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