· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
Mittelverwendungsrechnung im Verein: So kann sie bei bilanzierenden Vereinen aussehen
| Gemeinnützige Einrichtungen müssen nicht nur die gesetzlichen Vorgaben bei der Mittelverwendung und Rücklagenbildung einhalten, sondern das dem Finanzamt gegenüber auch nachweisen können. Dazu ist insbesondere eine Mittelverwendungsrechnung erforderlich. Erfahren Sie nachfolgend, wie diese bei Vereinen aussehen könnte, die eine Bilanz erstellen (müssen). |
Die Bilanz als Basis der Mittelverwendungsrechnung
Grundsätzlich liefert der Jahresabschluss bei bilanzierenden Organisationen eine bessere Grundlage für die Mittelverwendungsrechnung als die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), weil die Bilanz eine lückenlose Vermögensverwendung darstellt. Insbesondere können in der Bilanz auch die gemeinnützigkeitsrechtlichen Rücklagen (im Eigenkapitalbereich) mit aufgeführt werden.
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Aktiva | Passiva | |||
A. Anlagevermögen | A. Eigenkapital | |||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 1.000 | I. Gezeichnetes Kapital | 50.000 | |
II. Sachanlagen | II. Ergebnisrücklagen | |||
| 50.000 | Freie Rücklagen | 15.000 | |
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45.000 | Gebundene Rücklagen | 30.500 | |
III. Finanzanlagen | III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag | 5.000 | ||
Wertpapiere des Anlagevermögens | 27.000 | IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 12.000 | |
B. Umlaufvermögen | B. Rückstellungen | 10.000 | ||
I. Vorräte | 2.500 | C. Verbindlichkeiten | ||
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | Verbindlichkeiten aus Lieferungenund Leistungen | 5.000 | ||
| 1.500 | Sonstige Verbindlichkeiten | 25.000 | |
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III. Wertpapiere | 1.500 | D. Rechnungsabgrenzungsposten | ||
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten, Schecksde | 24.000 | |||
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.500 | |||
Summe | 152.500 | Summe | 152.500 |
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