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  • · Nachricht · Gesetzesvorhaben

    Rolle rückwärts: Gebot der zeitnahen Mittelverwendung wird doch nicht abgeschafft

    | Der Bundesrat hat die geplante Abschaffung des Gebots der zeitnahen Mittelverwendung abgelehnt. Eine entsprechende (Neu-)regelung hatte der Regierungsentwurf zum Steuerfortentwicklungsgesetz vorgesehen. |

     

    Die Begründung des Bundesrats: Mit der Streichung der Regelungen zur zeitnahen Mittelverwendung würde sich am gemeinnützigkeitsrechtlichen Grundsatz der Mittelverwendung nichts ändern. Stattdessen entstünden Rechtsunsicherheiten, weil das Finanzamt jeweils im Einzelfall prüfen müsste, ob ein Verstoß der tatsächlichen Geschäftsführung gegen das Selbstlosigkeitsgebot vorliegt. Außerdem würde das Vertrauen der Spender beschädigt, dass ihre Zuwendungen zeitnah für die Förderzwecke eingesetzt werden. Wenn das Gemeinwesen auf gegenwärtige Steuereinnahmen verzichte, dann erwarte es auch eine gegenwärtige oder zumindest gegenwartsnahe Förderung des Gemeinwohls.

     

    Wichtig | Statt der Abschaffung schlägt der Bundesrat eine Erhöhung der Nichtanwendungsgrenze für die zeitnahe Mittelverwendung von jetzt 45.000 Euro auf 80.000 Euro vor.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Bundesrat, Empfehlungen der Ausschüsse zum Steuerfortentwicklungsgesetz, Drucksache 373/1/24 vom 17.09.2024 → Abruf-Nr. 244385
    • Bundesrat, Plenarprotokoll der 1047. Sitzung vom 27.09.2024→ Abruf-Nr. 244544
    • Mehr zur „Mittelverwendungsrechnung im Verein“ lesen Sie auch in Teil 2 der VB-Beitragsreihe in dieser Ausgabe ab Seite 5.
    Quelle: Ausgabe 11 / 2024 | Seite 3 | ID 50213804