03.02.2016 · Fachbeitrag · Haftungsrecht
Bloßer Regelverstoß reicht nicht für Inhaftungnahme des Gegners
| Bei kampfbetonten Sportarten wie Fußball nehmen es die Spieler in Kauf, dass gelegentlich unvermeidbare Verletzungen passieren. Deswegen haben sie keine Haftungsansprüche, wenn ein Regelverstoß noch im Grenzbereich zwischen der einem Kampfspiel eigenen gebotenen Härte und der unzulässigen Unfairness liegt. Das entschied das OLG Koblenz bei einer Verletzung, die auf dem Regelverstoß „hohes Bein“ basierte. |
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