30.03.2016 · Fachbeitrag · Haftungsrecht
Einhaltung von DIN-Normen schützt nicht vor Haftung
| Mit der Einhaltung entsprechender DIN-Normen hat ein Sportverein seine Verkehrssicherungspflicht nicht zwingend erfüllt. Das hat das OLG Nürnberg entschieden und einen Eishockeyverein zur Haftung für eine Augenverletzung verdonnert, die sich eine Zuschauerin zuzog, als ihr ein Puck ins Gesicht flog. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig