· Fachbeitrag · Haftungsrecht
Wann haftet Jugendleiter des Vereins für Unfall bei Hallenturnier?
| „Die ehrenamtliche Übernahme einer Verpflichtung enthält nach allgemeinem Verständnis, dass keine übersteigerten Anforderungen im Sinne einer Sicherheitsgarantie an den Träger des Ehrenamts gestellt werden dürfen. Gerade der ehrenamtlich Tätige ... darf darauf vertrauen, dass seine Verantwortlichkeit nicht über Gebühr ausgeweitet wird ....“ Mit diesen Worten hat das OLG Hamm eine Entscheidung des LG Detmold aufgehoben, wo ein Fußballjugendleiter für einen Unfall während eines Hallenturniers verantwortlich gemacht und zu 2.000 Euro Strafe verurteilt worden war. |
Unfall in Warmmachhalle bei Jugendturnier
Im konkreten Fall hatte ein Sportverein ein Hallenturnier für die D-Jugend ausgerichtet. Dafür stellte er zwei Hallen zur Verfügung: eine große, in der gespielt wurde, und eine kleine, zum Aufwärmen und Verweilen während der Pausen. Vor dem Eingang wies ein Schild darauf hin, dass der Aufenthalt in der kleinen Halle ohne erwachsene Aufsichtsperson untersagt sei.
Während des Turniers waren unbefestigte Handballtore in der kleinen Halle aufgebaut. Obwohl sich keine Aufsichtsperson dort aufhielt, spielten Kinder Fußball, darunter auch ein 11-Jähriger. Nach einem Lattentreffer stürzte das Handballtor auf den Buben. Er erlitt schwere Kopfverletzungen.
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