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  • · Fachbeitrag · Liquidität/Insolvenz

    Die Corona-Pandemie und die Insolvenzgefahr für Vereine: Das müssen Vorstände veranlassen

    von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn

    | Nicht nur die Gastronomie leidet unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Auch Vereine und gemeinnützige Einrichtungen sind betroffen. Mitgliederschwund, das Ausbleiben von Spenden, das Verbot der Durchführung von Veranstaltungen. Das alles mindert die finanzielle Ausstattung und kann zu einer bedrohlichen Lage führen, in der sich Vereinsvorstände auch mit der Frage der Insolvenz auseinandersetzen sollten. VB zeigt Ihnen in diesem Beitrag, was worauf Sie achten müssen und welche aktuellen gesetzlichen Sonderregelungen bestehen. |

    Die gesetzlichen Insolvenzantragsgründe

    Der bloße Blick auf das Vereinskonto um festzustellen, dass die Rücklagen geringer werden, reicht allein nicht aus. Sie müssen genau prüfen, ob ein Insolvenzeröffnungstatbestand gegeben ist. Neben dem

    • allgemeinen Eröffnungsgrund der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)