04.12.2015 · Fachbeitrag · Mindestlohn
Kein Mindestlohn für Tätige in Behindertenwerkstätten
| Der Mindestlohn gilt nicht für behinderte Menschen, die im Rahmen eines Werkstattverhältnisses tätig sind. Sie sind keine Arbeitnehmer im Sinn des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Zu diesem Ergebnis kommt das Arbeitsgericht (ArbG) Kiel. |
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