· Fachbeitrag · Mitarbeiter
Ehrenamt bei Arbeitsunfähig- oder -losigkeit: Darauf müssen Verein und Ehrenamtler achten
von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn, www.ra-roecken.de
| Das ehrenamtliche Engagement ist ungebrochen. Nicht nur Rentner engagieren sich in Vereinen, sondern verstärkt auch Berufstätige oder Menschen, die arbeitsuchend sind. Dass aus einem Ehrenamt auch rechtliche Probleme erwachsen können, ist den wenigsten Menschen bewusst. Erfahren Sie deshalb, worauf Sie achten müssen, damit Ihre ehrenamtlichen Helfer keine Probleme bekommen. |
Ehrenamt und Berufstätigkeit
Dass sich Berufstätige ehrenamtlich engagieren, ist grundsätzlich unproblematisch. Mit Ausnahme bestimmter Bereiche besteht aber kein Anspruch, dass der Arbeitgeber die Helfer freistellt. Eine Ausnahme gilt z. B. nach dem THW-Gesetz für den Bereich des Technischen Hilfswerks. Ansonsten wird für das Ehrenamt die Freizeit genutzt.
Ehrenamt und Arbeitsunfähigkeit
Einsätze von Ehrenamtlichen werden häufig langfristig geplant. Kommt nun bei berufstätigen Helfern eine Arbeitsunfähigkeit „dazwischen“, stellt sich die Frage, ob die Arbeitsunfähigkeit damit auch für das Ehrenamt gilt.
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