· Fachbeitrag · Personalmanagement
Kurzarbeit im Verein: So nutzen Sie die verbesserten Regelungen optimal
| Bildungsmaßnahmen, Training und andere Vereinsaktivitäten können zurzeit nicht durchgeführt werden. Einnahmen bleiben aus, gleichzeitig laufen die Kosten weiter. Um hier zumindest im Bereich der Personalkosten Einsparungen vornehmen zu können, können Sie Kurzarbeit anmelden. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und was sich durch das Hilfspaket der Bundesregierung geändert hat. |
Was ist Kurzarbeit?
Wie schon der Name sagt, handelt es sich bei Kurzarbeit um die Verkürzung der regulären, vertraglichen Arbeitszeit. In welchem Umfang diese Arbeitszeit gekürzt wird, hängt davon ab, in welchem Umfang überhaupt noch Arbeiten zu erledigen sind. Dies kann im Extremfall sogar 100 Prozent sein, man spricht dann von „Kurzarbeit Null“.
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Ein Bildungsträger beschäftigt mehrere Trainer, um Sprachkurse für geflüchtete Menschen durchzuführen. Da keine Sprachkurse stattfinden dürfen und auch keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten im Verein bestehen, soll nun Kurzarbeit Null durchgeführt werden. |
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