· Fachbeitrag · Praxisfall
Mitgliederversammlung verursacht hohe Kosten: Kann der Verein eine Teilnahmegebühr erheben?
| Die Durchführung der Mitgliederversammlung kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Diese können aber nicht einfach auf die Mitglieder umgelegt werden. |
Frage: Unser Verein ist enorm gewachsen. Entsprechend hoch sind die Kosten für die Durchführung einer Mitgliederversammlung (MV). Dürfen die Kosten für die Versammlung (Tagungspauschale) vom Verein übernommen werden und können wir die Kosten auf die Mitglieder umlegen?
Antwort: Die Übernahme der Tagungspauschale hängt von den Leistungen ab, die die Mitglieder erhalten. Eine Umlage auf die Mitglieder käme einem zusätzlichen Mitgliedsbeitrag gleich.
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