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  • · Fachbeitrag · Rechnungswesen

    Kassenführung: Diese Aufzeichnungspflichten hat Ihr Verein (Teil 1)

    | Die Kassenführung ist ein zentrales Thema im Verein. Wie müssen Belege aussehen, erfasst und dokumentiert werden? Was gilt für Barkassen und elektronische Kassen? Vor allem: Müssen auch Vereine die neuen Anforderungen an elektronische Kassen umsetzen? Lernen Sie in einer kleinen Beitragsreihe die rechtlichen Vorgaben an die Kassenführung kennen und erfahren Sie, wie Vereine die Dokumentationspflichten bei den verschiedenen Kassensystemen erfüllen. |

    Bareinnahmen und -ausgaben

    Was die Belege anbelangt, gibt es für Bareinnahmen und -ausgaben keine Besonderheiten gegenüber anderen Rechnungen. Wenn Ihr Verein Einzelbelege für Bareinnahmen erstellt, müssen Sie diese in Kopie aufbewahren. Das Gleiche gilt für Barbelege (Rechnungen), die Sie erhalten.

     

    PRAXISHINWEIS |

    • Papierbelege können Sie aber digitalisiert (gescannt) aufbewahren. Rechnungen, die Sie In digitaler Form erhalten, müssen Sie immer auch digital aufbewahren.
    • Erforderlich ist grundsätzlich eine Einzelaufzeichnung, die auch in der geordneten Ablage von Belegen bestehen kann. Führen Einnahmen-Überschuss-Rechner allerdings auf freiwilliger Basis ein Kassenbuch, so muss auch dieses in vollem Umfang den gesetzlichen Anforderungen genügen.