· Fachbeitrag · SEPA
Die Einführung von SEPA im Verein: So stellen Sie jetzt die richtigen Weichen
von Jörg Günther, Agentur Zielgenau GmbH, Darmstadt
| SEPA. Seit einiger Zeit tauchen diese vier Buchstaben immer öfter auf. Doch ihre Bedeutung und vor allem Folgen kennen gerade Vereine noch viel zu wenig. Mit SEPA ist die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens und die Ablösung nationaler Zahlungsverkehrs-Systeme gemeint. Spätestens zum 1. Februar 2014 gibt es in 33 Ländern in Europa eine Standardisierung des Zahlungsverkehrs. Damit verbunden sind auch organisatorische und technische Änderungen, die Vereine direkt betreffen. Machen Sie Ihren Verein also „SEPA-tauglich“. |
IBAN und BIC: Wirklich neu?
Zu den bekannten Punkten bei der Einführung von SEPA gehören die Änderungen der Kontonummer und der Bankleitzahl - hin zu IBAN und BIC. Schon heute sind die Nummern auf Kontoauszügen und zum Teil auf EC-Karten veröffentlicht. Gerade die 22-stelligen IBAN-Nummern werden zu Beginn sehr ungewohnt sein, doch wirkliche Probleme bringen sie nicht mit sich.
PRAXISHINWEIS | Die neue Kontoverbindung muss selbstverständlich auf allen Medien kommuniziert werden. Deshalb sollte auch jeder Verein prüfen, wo die Bankverbindung steht. Briefpapiere und Überweisungsträger, gegebenenfalls auch Faltblätter und Broschüren müssen neu produziert werden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig