· Fachbeitrag · Sozialversicherung
Neue LSG-Entscheidung: Mannschaftstrainer sind fast immer abhängig beschäftigt
| Ein Trainer einer Fußballmannschaft ist fast immer abhängig beschäftigt ‒ und damit sozialversicherungspflichtig. Das hat das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden und sich damit der herrschenden Rechtsprechung angeschlossen. Interessant für die Praxis ist, dass das LSG dem bekannten Bewertungskatalog einige neue Kriterien hinzugefügt hat. |
Verein zieht vor dem LSG argumentativ alle Register
Im konkreten Fall hatte ein Fußballverein einen Mannschaftstrainer auf „Honorarbasis“ vergütet. Die Rentenversicherung Bund kam bei einer Prüfung zum Ergebnis, dass der Verein den Trainer zu Unrecht als Selbstständigen behandelt hatte. Sie erhob Beiträge samt Säumniszuschläge nach.
Dagegen klagte der Verein. Er begründete dies u. a. damit, dass der Trainer als Spielerberater auch für andere Auftragnehmer tätig war und seine Tätigkeit eigenverantwortlich, ungebunden und selbstständig ausübte. Er habe „seine Mannschaft“ eigenverantwortlich und weisungsfrei trainiert, selbst Trainingszeiten und den jeweiligen Trainingsplatz festgelegt und vorbereitende Tätigkeiten in seinem eigenen „Büro am Wohnsitz“ erbracht. Zudem sei ein Weisungs- und Direktionsrecht des Vereins vertraglich ausgeschlossen gewesen.
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