· Fachbeitrag · Sozialversicherung
Tennisspieler der Bundesliga können sozialversicherungsfrei sein
| Zahlungen eines Tennisvereins an seine Spieler sind nicht sozialversicherungspflichtig, wenn die mitgliedschaftlichen Bindungen der Tennisspieler und Anreize zur Motivation und Förderung der sportlichen Leistungsbereitschaft im Vordergrund stehen. Diese Auffassung vertritt das SG Düsseldorf bei Mannschaftsspielern in der Bundes- und Regionalliga. |
Für eine sozialversicherungsfreie Tätigkeit sprachen folgende Argumente (SG Düsseldorf, Beschluss vom 5.6.2014, Az. S 44 R 967/14 ER; Abruf-Nr. 142268):
- Sämtliche Tennisspieler waren aktive Mitglieder des Vereins. Die Prämien und Entgelte sollten die Spieler enger an den Verein binden und Motivation sowie sportliche Leistungsbereitschaft fördern.
- Der Verein ist gemeinnützig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Spieler konnten über ihre Teilnahme an Wettkämpfen und Turnieren frei entscheiden und anderen (zum Beispiel auf internationaler Ebene stattfindenden) Turnieren den Vorrang einräumen.
- Es bestand keine Weisungsbefugnis des Vereins hinsichtlich Trainingszeiten, Trainingsort und Trainingsablauf.
- Die Spieler waren nicht verpflichtet, an Sponsorentreffen oder Werbemaßnahmen des Vereins teilzunehmen.
- Die Zahlungen trugen nicht nennenswert zur Sicherung des Lebensunterhalts der Spieler bei.
Wichtig | Das SG hatte nur die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Beitragsbescheid zu prüfen. Es hatte aber ernstliche Zweifel daran, dass die Tennisspieler im Rahmen abhängiger Beschäftigungsverhältnisse tätig geworden waren.