· Fachbeitrag · Sozialversicherung
Wann bleiben Zahlungen bis 200 Euro monatlich an Amateursportler sozialversicherungsfrei?
| Zahlungen an Amateursportler bis 200 Euro monatlich bleiben sozialversicherungsfrei. Auf diese pauschale Nichtaufgriffsgrenze haben sich bekanntlich die Sozialversicherungsträger am 13.03.2013 verständigt. Voraussetzung dafür, dass keine sozialversicherungsrechtlich relevante Beschäftigung ausgeübt wird, ist, dass keine gesonderte schriftliche Vereinbarung besteht und die Sportler allein aufgrund ihrer mitgliedschaftsrechtlichen Bindungen tätig werden. Das SG Stade hat nun die Voraussetzungen für die Sozialversicherungsfreiheit präzisiert. |
Detaillierte Regelung von Pflichten ist schädlich
Die Pflichten der Sportler dürfen nicht über rein mitgliedschaftliche Vereinspflichten hinausgehen. Detaillierte Regelungen, die für einfache Mitglieder untypisch sind, wie z. B. die Pflicht zur Teilnahme an Training und Spielbetrieb, aber auch Urlaubsansprüche sprechen gegen eine bloße mitgliedschaftliche Bindung und damit für ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt.
Zahlungen dürfen keine wirtschaftliche Gegenleistung sein
Zahlungen an Sportler können bloße Anreize zur Erreichung sportlicher Erfolge sein. Nur wenn die Vergütung eine wirtschaftliche Gegenleistung für die Tätigkeit bildet, liegt regelmäßig eine arbeitsvertragliche Beziehung vor.
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