· Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
Neue Rechtsprechung: Wann ist ein Projektkoordinator selbstständig tätig?
| Tätigkeiten in der Projektverwaltung und -koordination gehören zu den regelmäßigen Arbeitsfeldern in gemeinnützigen Einrichtungen. Dabei steht meist die Frage im Raum, ob und wann solche Tätigkeiten in Vereinen selbstständig ausgeübt werden können. Zwei Gerichte sind aktuell zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Aus den Urteilsbegründungen lassen sich gute Lehren für vergleichbare Fälle ziehen. |
Fall 1: Koordination außerschulischer Bildungsmaßnahmen
Im ersten Fall ging es um einen Projektkoordinator, der in einem Kooperationsverbund gemeinnütziger Einrichtungen die Durchführung öffentlich geförderter außerschulischer Bildungsmaßnahmen koordinieren sollte. Er war bei einem Verbundpartner, einer Stiftung, auf Werkvertragsbasis beschäftigt.
So sah das konkrete Aufgabengebiet aus
Seine Aufgaben bestanden in der Projektkoordination, der Stellung und Abrechnung der Förderanträge, der Belegprüfung und Auszahlung der Fördergelder, der Festlegung der Gremien und Gremienarbeit, der Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit und der Sicherstellung der Finanzierung, die Planung, Durchführung, Moderation und Nachbereitung der Treffen mit den Bündnispartnern, die Koordination der Maßnahmen, die Vermittlung von Referenten und Inhalten, die Dokumentation der Ergebnisse und die Pressearbeit.
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