03.06.2015 · Fachbeitrag · Strafrecht
Fahrlässige Körperverletzung bei ungesicherten Sportgeräten
| Unzureichend gesicherte Anlagen und Geräte bergen nicht nur ein zivilrechtliches Haftungsrisiko für den Verein. Die zuständigen Vereinsmitarbeiter können sich bei Unfällen auch wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar machen. Das zeigt ein Fall vor dem Amtsgericht (AG) Detmold. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig