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  • 03.06.2015 · Fachbeitrag · Strafrecht

    Fahrlässige Körperverletzung bei ungesicherten Sportgeräten

    | Unzureichend gesicherte Anlagen und Geräte bergen nicht nur ein zivilrechtliches Haftungsrisiko für den Verein. Die zuständigen Vereinsmitarbeiter können sich bei Unfällen auch wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar machen. Das zeigt ein Fall vor dem Amtsgericht (AG) Detmold. |