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Knie-OP eines 15-jährigen „Vertragsspielers“: Unfallversicherung muss zahlen
| Ein Jugendlicher, der mit einem Fußballverein der Bundesliga einen „Fördervertrag“ nach § 22 Nr. 7.1 der Spielordnung des DFB schließt und sich damit verpflichtet, als „Vertragsspieler“ gegen eine Vergütung von 250,01 Euro tätig zu werden, ist Beschäftigter i. S. d. gesetzlichen Unfallversicherung. Diese muss die Kosten einer Knieoperation bezahlen, die erforderlich geworden war, nachdem sich der Jugendliche in einem Ligaspiel verletzt hatte. Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden. |
Wichtig | Neben der Eingliederung, der Weisungsgebundenheit und der Frage der angemessenen Gegenleistung ist für die Einstufung einer Verrichtung als Beschäftigung auch die Motivation desjenigen relevant, der die Tätigkeit ausübt. Die Grenze zu einer Beschäftigung ist für das LSG dort erreicht, wenn organisierte Ligaspiele durchgeführt werden, bei denen nicht der sportliche Aspekt für den einzelnen Spieler im Vordergrund steht, sondern der Verein eigene, insbesondere kommerzielle Interessen verfolgt und deshalb die Spieler einer Weisungsgebundenheit unterwirft und den Spielern auch eine Vergütung gewährt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2025, Az. L 9 U 3318/23, Abruf-Nr. 246180).